Einreihung/Tarifierung Ihrer Produkte - Statistische Warennummer



Die Einreihung von Produkten in den Zolltarif oder in das statistische Warenverzeichnis ist für viele Unternehmen eine schwierige Aufgabe.

Allerdings werden von der jeweiligen Warennummer/Zolltarifnummer viele Bedingungen abgeleitet wie z.B.:

  • Zollsätze, inklusive Antidumpingzölle
  • Einfuhrbeschränkungen/Einfuhrverbote
  • Genehmigungspflichten bei der Ein- und Ausfuhr
  • Vorlagepflicht von Dokumenten
  • Sonstige diverse Beschränkungen


Fehler in der Einreihung von Produkten führen in der Regel automatisch zu weiterführenden Fehlern in der Zollabwicklung. Daher ist es immens wichtig sich bei der Einreihung einer Ware sicher zu sein.

Häufig werden allerdings bei Unternehmen z.B. Ersatzteile für eine Maschine als sogenannte in „Teile von … (der jeweiligen Maschine)“ eingereiht.

Als Faustregel gilt: 95 % der Ersatzteile einer Maschine dürfen nicht als Teile der Maschine tarifiert werden, sondern sind als eigene Produkte/Waren einzureihen.  Werden die Ersatzteile falsch tarifiert, führt dies unweigerlich zu Folgefehlern z.B. in der Exportkontrolle, hinsichtlich der Einhaltung von Bewilligungsauflagen, Präferenzbestimmung und generell bei der Import- und Exportabwicklung!


Typische Beispiele sind :


Ventile, Kugellager, Elektromotoren, Pumpen, Transformatoren, Schrauben, Federn, Sensoren, Schalter, Zahnräder, Hinweisschilder, Förderbänder, Rollen, Kugellager, Zylinder, Lichtschranken, Relais, Sicherungen, einfache Waren aus einem Material, Teile bestehend nur aus Gummi und Metall und vieles mehr.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine kleine Auswahl der in Rede stehenden Ersatzteile einer Maschine darstellt, welche nicht als Teil der Maschine tarifiert werden dürfen.


Übersehen wird häufig auch, dass viele Ersatzteile, welche exportiert werden, oftmals als defekte Produkte zurückkommen. In diesem Fall handelt es sich um einen Import, sodass bei einer fehlerhaften Tarifierung auch die Verkürzung von Einfuhrabgaben immer im Raum steht.

Generell ist zu empfehlen, dass jedes Unternehmen entsprechende Arbeit- und Organisationsanweisung für die einzelnen Bereiche im Zollrecht vorhält, um nachweisen zu können, dass im Unternehmen entsprechende organisatorische Maßnahmen getroffen wurden. Dies schreiben die Behörden vor, da ein Unternehmen verpflichtet ist alles Maßnahmen zu ergreifen, um Fehler zu verhindern. Gleichzeitig werden dardurch die Risiken im Unternehmen selbst wesentlich verringert.



Kommt es z.B. dennoch zu Fehlern, ist bei Vorliegen von qualifizierten Anweisungen eine Ahndung dieser wesentlich schwieriger für die Verfolgungsbehörden. Liegen keine Anweisungen vor, ist dies bereits der erste Nachweis, dass ein Unternehmen seiner gesetzlich vorgeschriebenen Organisation- und Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist.    

Daher lassen sich inzwischen die Betriebsprüfer vom Zoll vor Beginn jeder Prüfung alle Arbeit- und Organisationsanweisung in vorlegen.

 

Unsere Beratungsleistungen

 

Gerne helfen wir Ihnen bei der Tarifierung von Produkten auf Einzelanfrage.

Selbstverständlich können wir Ihnen auch helfen Ihren Artikelstamm zu überprüfen und zu aktualisieren.

In Zweifelsfällen können wir für Sie selbstverständlich auch eine verbindliche Zolltarifauskunft bei den Zollbehörden einholen.

Gerne können wir in Ihrem Haus eine Inhouse-Schulung, speziell ausgerichtet auf Ihr Produktspektrum, anbieten oder einen interaktiven Workshop.

Bei Bedarf helfen wir auch gerne im Aufbau einer geeigneten Organisation für die Einreihung Ihrer Produkte und Schulung der Mitarbeiter. Wir unterstützen Sie gerne in der Erstellung von fachgerechten Arbeit- und Organisationsanweisung zum Schutz Ihres Unternehmens gegen den Vorwurf einer Organisations- und Aufsichtspflichtverletzung.

Hinweis:

Fehler in der Tarifierung führen automatisch immer zu Fehler bei der Import- und Exportabwicklung bis hin zur fehlerhaften Ermittlung des Präferenzstatus!

Vermeiden Sie derartige Fehler!