Betriebsprüfungen Zoll

Die Zollbehörden führen von Zeit zu Zeit Betriebsprüfungen bei Unternehmen durch. Auch wenn Unternehmen bis dato keine Betriebsprüfung als solches erfahren hat, kann im nächsten Moment eine Prüfungsanordnung zugestellt werden.

Betriebsprüfungen werden durch verschiedene Faktoren ausgelöst. Diese Faktoren können z.B. in der Eigenart Ihres Unternehmens liegen, z.B. hoher Anstieg des Importvolumens, Exporte in Risikogebiete, Exporte von risikobehafteten Produkten usw.

Selbst ein einzelner Import oder ein einzelner Export kann bereits der Auslöser einer Betriebs-prüfung sein, wenn z.B. im Rahmen einer Beschau ein Fehler festgestellt wird und die Zollbehörden vermuten, dass dieser Fehler häufiger vorgekommen sein müsste.

Ein weiterer Auslöser ist oftmals die Feststellung von Fehlern und Risiken in einem anderen Unternehmen der gleichen Branche. Stellen die Zollbehörden branchenspezifische Fehler fest, werden in der Regel Betriebsprüfungen bei gleichen Branchen mit gleichen Produkten durchgeführt, auch wenn Ihr Unternehmen bis dahin nicht auffällig war. Aufgrund der Einführung der elektronischen Zollanmeldungen, ist es inzwischen ein Leichtes für die Zollbehörden, derartige Informationen auszuwerten.

Gleichzeitig kann der Auslöser nach einem Zufallsprinzip erfolgen. Alle Unternehmen, welche exportieren und importieren (auch bei Import über Spedition) werden automatisiert erfasst. Die entsprechende Software bei Zoll schlägt auch jährlich eine gewisse Anzahl an Unternehmen zur Prüfung vor, unabhängig von deren Größe und Auffälligkeit. Der Vorschlag erfolgt ausschließlich nach einem Zufallsprinzip.

Hinweis:
Die hier angesprochene Betriebsprüfung ist nicht zu verwechseln mit der einzelnen Überprüfung von Vorgängen, wie z.B. die Zollbehörden (das lokale Zollamt) überprüft einen einzelnen anstehenden Export bei Ihnen im Haus.

Bei den hier in Rede stehenden Betriebsprüfungen handelt es sich um Überprüfung der Vorgänge der letzten 3 Jahre, sprich immer der Vergangenheit. Derartige Prüfungen dauern je nach Umfang immer mehrere Tage bis hin zu mehreren Wochen udn Monaten.


Unsere Beratungsleistungen

Wir helfen Ihnen gerne, wenn in Ihrem Unternehmen eine Betriebsprüfung bevorsteht (es wurde Ihnen z.B. eine Prüfungsanordnung zugesandt).

In diesen Fällen empfehlen wir die Überprüfung der in Rede stehenden Vorgänge durch uns vorab durchführen zu lassen. Werden durch uns Fehler festgestellt, können je nach Art des Fehlers gegebenenfalls immer noch Selbstanzeigen bußgeldbefreiend abgegeben werden (nicht beim Vorwurf einer Straftat). Vielen Unternehmen konnten wir durch unsere Tätigkeit bereits vor einem Bußgeldverfahren und sogar vor Strafverfahren schützen.

Auch in den Fällen, in denen eine Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend wirkt, kann diese zu erheblichen Strafminderung führen.

Selbstverständlich begleiten wir Sie auch im Rahmen der laufenden Betriebsprüfung, z.B. Begleitung des Einführungsgesprächs. Bei Bedarf unterstützen wir Sie durchgehend auch bei den laufenden Fragen des Prüfers, entweder telefonisch oder durch Begleitung vor Ort.

Gehen Sie hier kein Risiko ein und nutzen Sie unsere Expertise.