EEG-Abgaben

Bestimmte stromkostenintensive Branchen des produzierenden Gewerbes haben die Möglichkeit sich die EEG Abgaben auf Strom begrenzen zu lassen. Bei einen Abgabensatz von ca. 0,06 € pro Kilowattstunde (der Abgabensatz ändert sich jedes Jahr) stehen je nach Stromverbrauch schnell hunderttausende von Euro in Rede, welche eingespart werden können.

Bedingung ist hier die Höhe des Prozentsatzes der durchschnittlichen Stromkosten im Verhältnis zur Bruttowertschöpfung bei einem Mindestverbrauch von 1 GWh am Standort.

Für die Erlangung der Begrenzung ist ein entsprechendes Testat durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erforderlich.

Oftmals wird die Berechnung der Bruttowertschöpfung nicht von der prüfenden Gesellschaft durchgeführt und muss entweder von Unternehmen selbst berechnet werden oder das Unternehmen beauftragt einen entsprechenden Berater.


Unsere Leistungen

Wir ermitteln für Sie gerne die Bruttowertschöpfung und berechnen die Stromintensität. Erfüllen Sie die Bedingungen zur Begrenzung der EEG Abgabe erstellen wir die entsprechende Unterlagen für Ihre Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, damit diese ein entsprechendes Testat erstellen kann.

Selbstverständlich setzen wir uns auch mit Ihrem Wirtschaftsprüfer afu Wunsch persönlich zusammen und besprechen die Berechnung  der Bruttowertschöpfung.

Wir erstellen selbstverständlich auch alle erforderlichen Anlagen, für die Einreichung des Antrages und unterstützen Sie bei der Einreichung.




Bitte beachten Sie, dass der Antrag für die Begrenzung
jeweils bis spätestens 30. Juni für eine Begrenzung im
Folgejahr eingereicht werden muss.