Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB;) Stand 26. Januar 2016

Norbert Tutsch, Consulting für Zoll-/Außenwirtschaftsrecht und Energiecontracting

 1.)    Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden jeglicher Art aufgrund leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit wird, soweit nicht abweichend individualvertraglich geregelt auf 10.000,- € beschränkt. § 334 BGB ist in Bezug auf verbundenen Unternehmen des Auftraggebers nicht abgedungen. Ebenfalls wird vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen, sofern ein Vermögensschaden entstanden ist, der im Zusammenhang mit vom Auftraggeber gemachten unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben und Informationen unmittelbar oder mittelbar steht. Beratungsleistungen hinsichtlich der Einreihung in den EZT/KN oder Statistischen Warenverzeichnis sind immer unverbindlich und begründen zu keinem Zeitpunkt eine Haftungsübernahme für Vermögenschäden. Eine Haftung für Schäden gegenüber dritten Unternehmern, die im Auftrag oder im Namen des Auftraggebers beraten werden, werden ebenfalls unabhängig vom Verschuldungsgrad zu keinem Zeitpunkt übernommen/gewährt.

2.)    Werden Informationen per E-Mail übermittelt, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich für die ordnungsgemäße, vollständige und verzögerungsfreie Übertragung der E-Mail. Für den Inhalt, sofern vollständig und ordnungsgemäß übermittelt, gelten in nachfolgender Reihenfolge a) im Rahmen von schriftlichen vereinbarten Auftragsverhältnissen die geschlossenen Individual-Haftungsvereinbarungen oder b) die Haftungsbestimmungen aus Nr. 1 dieser AGB. Besteht mit dem E-Mail-Empfänger keine Auftragsvereinbarung (weder mündlich noch schriftlich), wird für den Inhalt keine Haftung, weder für leichte noch für grobe Fahrlässigkeit, übernommen. Ebenfalls wird keine Haftung für die Einreihung von Waren in den elektronischen Zolltarif oder statistische Warenverzeichnis übernommen, da eine Rechtssicherheit nur durch eine verbindliche Zolltarifauskunft erlangt werden kann.

3.)    Für Beratungsleistungen in Zusammenhang mit Rechtsgebieten die Regelungen betreffen, die nicht vom deutschen Staat erlassen wurden, wird keinerlei Haftung unabhängig vom Verschuldensgrad übernommen. Gesetze/Verordnungen die von der Europäischen Kommission erlassen werden und unmittelbar geltendes Recht in Deutschland sind, sind hinsichtlich der Haftungsregelungen dieser AGB oder der Haftungsregelungen aus vertraglichen Individualvereinbarungen der den vom deutschen Staat erlassenen Gesetzen gleichgestellt.

4.)    Der Auftragnehmer ist im Rahmen von vertraglich zugesagten allgemeinen Beratungsleistungen nicht verpflichtet vom Mandanten angefragte Leistungen zu erbringen. Unter allgemeinen Beratungsleistungen fallen vertraglich zugesagte Leistungen ohne konkrete und detailliert abgegrenzte Leistungsbeschreibung, i.d.R. handelt es sich hierbei um Leistungen, die nach Stunden oder Tagessätzen abgerechnet werden. Leistungen, die zu Festpreisen abgerechnet werden und einer konkreten offen gelegten Aufwandskalkulation zu Grunde liegen, gelten im Sinne dieser AGB ebenfalls als allgemeine Beratungsleitungen.

5.)    Andere Beratungsleistungen als Nr. 3 dieser AGB sind vom Auftragnehmer grundsätzlich in der vertraglich vereinbarten Qualität und Frist zu erbringen, ausgenommen, wenn die Erbringung der Leistungen gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ebenfalls ist der Auftragnehmer bei höherer Gewalt oder anderer persönlicher Unmöglichkeit nicht zur Erbringung der Leistung verpflichtet; in diesem Fall ist der Auftraggeber umgehend nach Bekanntwerden über die Nichterbringung von Leistungen zu informieren. Unterbleibt die Information gelten die Haftungsregelungen. Wurde der Auftraggeber über die Nichterbringung der Leistungen informiert, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bereits erbrachten Leistungen anteilig abzurechnen, sofern die erbrachten Leistungen für den Auftraggeber verwertbar waren; in diesem Fall bestehen kein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers für den Teil der nicht erbrachten Leistungen.

6.)     Die von mir gemachten Angaben dürfen nicht für eine Zollanmeldung verwendet werden. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen. Werden meine Angaben ohne Genehmigung für eine Zollanmeldung verwendet, gelten diese nicht als für eine Zollanmeldung im Sinne des Artikels 79 Abs. 4 Unionszollkodex (UZK) geliefert. Sie sind verpflichtet diese Angaben vollumfänglich selbständig zu prüfen und eigenständig zu entscheiden, ob diese Angaben oder andere Angaben richtig sind

7.)    Werden Aufträge angenommen, die nicht explizit im Auftragsgegenstand definiert wurden, gelten diese als vom Auftragsgegenstand der jeweils gültigen Auftragsvereinbarung erfasst.

8.)    Die erbrachten Leistungen stellt der Auftragnehmer i.d.R. monatlich in Rechnung. Eine zusammenfassende Rechnungsstellung über zwei oder mehrere Monate ist jederzeit möglich und unterliegt der Entscheidung des Auftragnehmers. Leistungen werden spätestens 6 Monate nach tatsächlicher Erbringung in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Leistungen aus Festhonoraren. In diesen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt das Festhonorar anteilig in Rechnung zu stellen.

9.)    Leistungen sind alle Tätigkeiten des Auftragnehmers, die im Rahmen der Beauftragung durch den Auftraggeber vom Auftragnehmer erbracht werden.

10.) In Rechnung gestellte Beträge sind soweit nicht individualvertraglich anders vereinbart, jeweils sofort fällig. Erfolgt die Bezahlung der in Rechnung gestellten Beträge nicht oder nicht vollständig innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungszugang beim Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt seine weiteren Beratungsleistungen ohne vorherige Zahlungserinnerung und ohne vorherige Ankündigung einzustellen. Zur Schadenbegrenzung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Einstellung seiner Beratungstätigkeit unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die bis zur Einstellung der Beratung erbrachten Leistungen können vom Auftragnehmer weiterhin in Rechnung gestellt werden und sind sofort fällig. Ein Schadensersatzanspruch besteht für keine der beiden Parteien.

11.) Vereinbarte Honorare sind jeweils Nettobeträge zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzlich zu den Honoraren werden Auslagen in Rechnung gestellt. Als Auslagen gelten insbesondere auftragsbezogene einzeln zugerechnete Kosten, (bspw. Reisekosten). Für die Abgeltung der nicht einzeln zugerechneten Kosten (bspw. Porto, Telefon- und Telefaxkosten und Fotokopien) wird eine Pauschale von ein Prozent des Honorars zu Grunde gelegt. Für mit PKW auftragsbezogen zurückgelegte km werden pauschal 0,49 € pro gefahrenen km als Auslagen in Rechnung gestellt. Die Wahl und Klasse des zu verwendenden Verkehrsmittels sowie den Verkehrsträger trifft der Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist nicht zur Kosten-Nutzen Analyse vor oder nach Auswahl des Verkehrsmittels und Verkehrsträgers verpflichtet.

12.) Reisezeit wird ebenfalls grundsätzlich in Rechnung gestellt, ausgenommen bei Anwendung von vereinbarten Tagesätzen mit An- und/oder Abreise an den jeweils in Rechnung gestellten Kalendertagen. Reisebeginn zur Berechnung der Reisezeit und Reisekosten ist grundsätzlich Landshut/Ergolding, sofern nicht individualvertraglich München/Stadtmitte vereinbart wurde.

13.) In Streit- und Zweifelsfällen liegt die Beweislast beim Auftraggeber.

14.) In der Anwendung von Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen gilt folgende Reihenfolge:

a.     Individuelle Auftragsvereinbarung

b.    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers

c.     Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftraggeber

Die AGB des Auftraggebers können nur angewandt werden, wenn diese dem Auftragnehmer nachweislich tatsächlich zur Verfügung gestellt wurden. Eine Veröffentlichung z.B. im Internet, ist nicht ausreichend.

15.) Mit Bezahlung von Rechnungen werden diese AGBs konkludent vom Auftraggeber anerkannt, sofern keine schriftlichen Individualvereinbarungen getroffen wurden

16.) Gerichtstand ist Landshut/Niederbayern.

Sind Sie mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden Sind Sie verpflichtet diese Homepage unverzüglich zu verlassen!